Europa gehört zu den Vorreitern in dem neuen, sich rasch
entwickelnden Wissenschaftsbereich der Nanowissenschaften und
–technologien (NuN), der für Wirtschaft, Gesellschaft und
Umwelt äußerst positive Auswirkungen haben kann. Es bestehen
jedoch nach wie vor Wissenslücken bezüglich der Folgen dieser
Technologien für Umwelt und menschliche Gesundheit, außerdem
Fragen im Bereich der Ethik und der Achtung von Grundrechten. Daher
empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten heute, einen
Verhaltenskodex für die Forschung auf diesem Gebiet zu
verabschieden. Der Verhaltenskodex stützt sich auf 7 allgemeine
Grundsätze, die u. a. Nachhaltigkeit, Vorsorge, Integration und
Verantwortlichkeit betreffen, und fordert die Mitgliedstaaten auf,
unter Einbeziehung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und
Unternehmen konkrete Maßnahmen für eine sichere Entwicklung
und Nutzung der Nanotechnologien zu ergreifen.
„Nanowissenschaften
und –technologien könnten sehr wohl die nächste
Revolution bei den Grundlagentechnologien bewirken, und Europa hat
bereits beträchtlichen Anteil an ihrer Entwicklung“, so der
für Wissenschaft und Forschung zuständige EU-Kommissar Janez
Poto?nik. „Unsere Stärke liegt zum Teil darin, dass wir auf
ihre verantwortliche Entwicklung und Verwendung achten. Die Kommission
hat den Verhaltenskodex nach Konsultation der Öffentlichkeit
erstellt. Mit diesem Instrument werden die legitimen Bedenken, die sich
im Zusammenhang mit Nanotechnologien ergeben können, leicht
berücksichtigt werden können.“
Im Juli 2007
leitete die Europäische Kommission eine Konsultation zum
Verhaltenskodex ein (siehe IP/07/1140). Die heute vorgelegte Fassung
entstand auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen. Der Kodex
entspricht völlig dem zentralen Ziel des Aktionsplans für
Nanotechnologien aus dem Jahre 2005 ((gegebenenfalls) siehe
IP/07/1321), nämlich der Förderung einer integrierten,
sicheren und verantwortungsvollen Vorgehensweise im Bereich der
Nanowissenschaften und –technologien.
Die 7 Grundsätze sind:
- Bedeutung: Die NuN-Forschung sollte für die
Öffentlichkeit verständlich sein. Sie sollte die Grundrechte
achten und bei ihrer Konzipierung, Durchführung, Verbreitung und
Nutzung das Wohlergehen der Bürger und der Gesellschaft insgesamt
im Auge haben.
- Nachhaltigkeit: Die NuN-Forschung sollte sicher und ethisch
vertretbar sein und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung
leisten. Sie sollte weder heute noch in Zukunft Menschen, Tiere,
Pflanzen oder die Umwelt schädigen oder eine Bedrohung für
sie darstellen.
- Vorsorge: NuN-Forschung sollte nach dem Vorsorgeprinzip
erfolgen, d. h. potenzielle Auswirkungen ihrer Ergebnisse für
Umwelt, Gesundheit und Sicherheit vorhersehen und
Vorsorgemaßnahmen ergreifen, die dem nötigen Schutzniveau
entsprechen, wobei sie gleichzeitig dem Fortschritt im Interesse der
Gesellschaft und der Umwelt dienen sollte.
- Integration: Bei der Regelung der NuN-Forschung sollte den
Grundsätzen der Öffnung für alle Akteure, der
Transparenz und der Berücksichtigung des legitimen Rechts auf
Zugang zu Informationen gefolgt werden. Sie sollte die Beteiligung
aller mit NuN-Forschungstätigkeiten befassten oder von ihnen
betroffenen Akteure am Entscheidungsprozess ermöglichen.
- Exzellenz: Die NuN-Forschung sollte - auch im Hinblick auf die
Integrität der Forschung und die gute Laborpraxis - den
höchsten wissenschaftlichen Standards entsprechen.
- Innovation: Durch die Regelung der NuN-Forschung sollten so
weit wie möglich Kreativität, Flexibilität und die
Fähigkeit zur Planung im Hinblick auf Innovation und Wachstum
unterstützt werden.
- Verantwortlichkeit: Forscher und Forschungseinrichtungen
sollten für die möglichen sozialen, ökologischen und
gesundheitlichen Folgen ihrer Arbeit zur Rechenschaft gezogen werden
können.
Der Verhaltenskodex enthält ferner Leitlinien für die Umsetzung dieser 7 Grundsätze im Hinblick auf:
- die verantwortungsvolle Regelung der Forschung,
- die Einhaltung des Vorsorgeprinzips und
- die Verbreitung des Verhaltenskodex und die Überwachung seiner Anwendung.