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Zertifizierung mehr als ärgerlich
Für Elektroprodukte im Installationsbereich für Neubauten und
bei allen gewerblich genutzten Geräten besteht ein gesetzlicher
Zwang zur Zertifizierung. Hier verlangt die amerikanische
Arbeitsschutzbehörde OSHA (Occupational Safety and Health
Administration) eine Zertifizierung mit Prüfzeichen von einem
sogenannten „NRTL“ (National Recognized Testing
Laboratory), einer von OSHA akkreditierten Prüfstelle. Derzeit
gibt es 18 solcher Prüfstellen. Die Underwriters Laboratories (UL)
sind historisch bedingt die bekannteste Prüfstelle und mit
deutlich größtem Marktanteil.
Diese Situation zur Zertifizierung auf dem US-amerikanischen Markt ist für die europäischen Komponentenhersteller mehr als ärgerlich. Sie beklagen im Bereich der Komponenten existiert ein gewisser „Zwang“ zu einem bestimmten Prüfzeichen. Kauft beispielsweise ein Fertiggeräte-Hersteller elektrische Komponenten zu und will sein Fertiggerät UL-zertifizieren lassen, besteht UL in der Regel auf Prüfung und Fertigungsüberwachung auch für die Komponenten durch UL selbst. In der Praxis zwingt dies den Komponentenhersteller ebenfalls zur UL-Zertifizierung, damit seine Produkte für das Fertiggerät akzeptiert werden. Es gibt zwar seit mehreren Jahren ein Anerkennungsabkommen für Komponenten zwischen UL und CSA (Canadian Standards Association), das so genannte „mutual component acceptance program“. Dies ist jedoch mit soviel Einschränkungen versehen, dass es in der Praxis auf dem Markt kaum von Bedeutung ist.
Dabei liegt es an der Industrie selbst eine Verbesserung der Bedingungen herbeizuführen. Praxis ist, dass jeder der anderen Prüfstellen gegenseitig die Prüfzeichen und Zertifikate der anderen anerkennen. Würde ein Fertiggeräte-Hersteller seine Produkte für den amerikanischen Markt bei einem anderen der 18 akkreditierten Labore zertifizieren lassen, könnte auch der Komponentenhersteller seine Prüfstelle frei auswählen.
Kontakt im ZVEI: Volker Kaiser, 069 6302-280, kaiser@zvei.org
Diese Situation zur Zertifizierung auf dem US-amerikanischen Markt ist für die europäischen Komponentenhersteller mehr als ärgerlich. Sie beklagen im Bereich der Komponenten existiert ein gewisser „Zwang“ zu einem bestimmten Prüfzeichen. Kauft beispielsweise ein Fertiggeräte-Hersteller elektrische Komponenten zu und will sein Fertiggerät UL-zertifizieren lassen, besteht UL in der Regel auf Prüfung und Fertigungsüberwachung auch für die Komponenten durch UL selbst. In der Praxis zwingt dies den Komponentenhersteller ebenfalls zur UL-Zertifizierung, damit seine Produkte für das Fertiggerät akzeptiert werden. Es gibt zwar seit mehreren Jahren ein Anerkennungsabkommen für Komponenten zwischen UL und CSA (Canadian Standards Association), das so genannte „mutual component acceptance program“. Dies ist jedoch mit soviel Einschränkungen versehen, dass es in der Praxis auf dem Markt kaum von Bedeutung ist.
Dabei liegt es an der Industrie selbst eine Verbesserung der Bedingungen herbeizuführen. Praxis ist, dass jeder der anderen Prüfstellen gegenseitig die Prüfzeichen und Zertifikate der anderen anerkennen. Würde ein Fertiggeräte-Hersteller seine Produkte für den amerikanischen Markt bei einem anderen der 18 akkreditierten Labore zertifizieren lassen, könnte auch der Komponentenhersteller seine Prüfstelle frei auswählen.
Kontakt im ZVEI: Volker Kaiser, 069 6302-280, kaiser@zvei.org
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