5. Der Chef hat den Vortritt
Höherstehende haben beim Betreten eines Raums oder Gebäudes den Vortritt. Paare werden nicht getrennt. Als Gastgeber sollten Sie sich links von ihnen halten. Bei überschaubaren Räumen lassen Sie die Gäste vorgehen (eine Dame vor einem Herrn). Bei unübersichtlicher Strecke oder in einem Restaurant sind Sie der Regisseur und gehen voran. Aber Achtung: Auf einer Treppe folgen Sie Ihren Gästen.
6. Sitzordnung erwünscht
Bei einem Geschäftsessen platzieren Sie die Teilnehmer. Dabei gilt: Ehrengäste sitzen neben dem Veranstalter. Der höchstrangige Gast sitzt rechts, der zweitwichtigste links von ihm.
7. Verabschieden Sie sich richtig
Verabschieden Sie sich der Situation angemessen. Die klassische Etikette lehrt: Erst wenn der Ehrengast den Tisch verlässt, folgen ihm die übrigen Gäste. In der Regel ist dies nicht vor dem Kaffee bzw. Digestif der Fall. Bei einer Vernissage oder Cocktailparty gilt eine Anwesenheit von 1 Stunde als angemessen. Müssen Sie eine Veranstaltung vorzeitig verlassen, informieren Sie vorab den Gastgeber. Als Gastgeber begleiten Sie Ihre Gäste zum Ausgang und geben ihnen damit die Möglichkeit, sich angemessen zu verabschieden und zu bedanken. Kollegen oder Ihr Lebenspartner kümmern sich idealerweise um die anderen Gäste. Übrigens: „Tschüss und viel Glück“ ist als Abschiedsgruß höchstens zu später Stunde in der Bar denkbar.
8. Ihr Auftritt im Unternehmen
Ebenso wie eine positive Außenwirkung ist auch Ihr unternehmensinternes Auftreten relevant. Es lohnt sich, bestimmte Regeln in einem Unternehmens-Knigge festzulegen. Beispiele sind:
- Am Computertisch dürfen keine Getränke stehen.
- Abends muss der Schreibtisch komplett geräumt sein.
- Mit welcher Grußformel melden sich die Mitarbeiter am Telefon?
- Darf auf einen Geschäftsabschluss mit Alkohol angestoßen werden?
- In Besprechungen werden Handys auf Vibrationsalarm gestellt.
Tipp:Treten Sie eine neue Stelle an, dann feiern Sie Ihren Einstieg erst nach Ablauf Ihrer Probezeit. Informieren Sie sich vorher, ob Sekt oder Selters angemessen ist.
Quelle
Fachverlag für Recht und Führung
Theodor-Heuss-Str. 4
53095 Bonn
Telefon 0228/9 55 01 30
Telefax 0228/35 97 10
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