
GESETZ
-
Dürfen Bewerbern wegen mangelnder Deutschkenntnisse abgelehnt werden?
Mangelnde Deutschkenntnisse führen nicht zu einer Benachteiligung
gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Nach
Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin geht es dabei nur um Kenntnisse
einer anderen Sprache, nicht um die Sprache einer ethnischen
Zugehörigkeit. Die Zurückweisung kann also nicht auf
Ausländerfeindlichkeit zurückgefürt werden.
Dem Arbeitgeber steht es auch unter Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes frei, Bewerber bei der Personalauswahl nicht zu berücksichtigen, die über unzureichende Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Arbeitsgericht Berlin (Az.: 14 Ca 10356/07)
Dem Arbeitgeber steht es auch unter Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes frei, Bewerber bei der Personalauswahl nicht zu berücksichtigen, die über unzureichende Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Arbeitsgericht Berlin (Az.: 14 Ca 10356/07)
Weitere Artikel in dieser Rubrik:
![]() |
PRAXIS |
|
|
![]() |
NEWS |
|
|
![]() |
GESETZ |
|
|
![]() |
ANALYSE-MÄRKTE-TRENDS |
|
|
![]() |
PRODUKTINNOVATION | |












zurück
top
drucken
